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Behörden der Stadt Jena |
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Behörden in Jena und UmgebungJena - Eine Behörde in der Bundesrepublik Deutschland ist ein Organ eines Verwaltungsträgers, das gegenüber dem Verwaltungsträger berechtigt ist, mit Außenwirkung Aufgaben öffentlicher Verwaltung (insbes. der Erlass von Verwaltungsakten und das Schließen öffentlich-rechtlicher Verträge) wahrzunehmen. Für die Rechtmäßigkeit belastenden behördlichen Handels bedarf der Verwaltungsträger, der durch seine Behörden handelt, einer Eingriffsgrundlage (Gesetzesvorbehalt). | |
Zahlen & Fakten:
Stadtname:
Jena
Bundesland:
Thüringen
Landkreis:
Kreisfreie Stadt
Höhe:
155 m ü. NN
Fläche:
114,29 km²
Einwohner:
104.449
Autokennzeichen:
J
Vorwahl:
03641
Gemeinde-
schlüssel:
16 0 53 000
